Ihr Weg zum LKW-Führerschein
KLASSE C1 (LKW):
Mindestalter: 18 Jahre , 21 Jahre (bei gewerblicher Nutzung)
Voraussetzung: Klasse B
Gültigkeit: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr
Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen ohne Fahrer gebaut sind, mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg.
Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Theorie und Praxis
KLASSE C1E (ANHÄNGER):
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse C1
Einschluss: Klasse BE
Gültigkeit: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr
Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg oder Zugfahrzeuge der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen. (bisher Klasse BE, wenn die zulässige GM des Anhängers > 750 kg war).
Theorie-Ausbildung:
» keine – im Stoff der Klasse C1 enthalten
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Praxis
KLASSE C (LKW):
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach Grundqualifikationsprüfung oder im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb)
Voraussetzung: Klasse B
Einschluss: C1
Gültigkeit: 5 Jahre
Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen ohne Fahrer gebaut sind, mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg.
Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 10 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Theorie und Praxis
KLASSE CE (ANHÄNGER):
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach Grundqualifikationsprüfung oder im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb)
Voraussetzung: Klasse C
Einschluss: Klasse BE, C1E, T
Gültigkeit: 5 Jahre
Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung
Zugfahrzeuge Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Theorie-Ausbildung:
» 6 Doppelstunden Grundstoff
» 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Praxis
Bonus:
» Beim gemeinsamen Erwerb von z.B. Klasse C und CE gibt es Vergünstigungen in der Zahl der Sonderfahrten. (In Summe: 8 Überlandfahrten, 3 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)
WICHTIG:
- Augenärztliches Gutachten
- ärztliches Attest
- Erste Hilfe Kurs
Theoretische Führerschein-Prüfung
Die Prüfung kann neben deutsch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.
» deutsch | » polnisch |
» französisch | » portugisisch |
» griechisch | » rumänisch |
» englisch | » russisch |
» italienisch | » spanisch |
» kroatisch | » türkisch |
» arabisch |
Anmeldung / Information
Mockern
Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang
Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr
Fr: 8-14 Uhr
Deuben
Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang
Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr