EU-Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

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Kraftfahrer-Qualifizierung bzw. Weiterbildung

Lkw- und Omnibusfahrer benötigen, neben dem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, auch eine entsprechende „Grundqualifizierung“, die zusätzlich seit 2008 für Busfahrer und seit 2009 für Lkw-Fahrer vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG machen.

Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, benötigen keine Grundqualifizierung. Sie müssen alle 5 Jahre an der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.

Grundqualifikation

Wer nach dem 10. September 2008 einen Führerschein der Klassen D bzw. nach dem 10. September 2009 einen Führerschein der Klassen C erwirbt, muss zur gewerblichen Nutzung zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen.

Der Nachweis nach bestandener IHK-Prüfung wird mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein geführt.

Weiterbildung

Die Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) ist für alle Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben und gewerblich nutzen, verpflichtend.
Die Weiterbildungen nach dem BKrFQG umfassen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Ausbildung.

Die Ausbildung kann in einzelnen Tagesseminaren von jeweils 7 h Dauer oder in Form eines einwöchigen Seminars durchlaufen werden.

Es ist keine Prüfung vorgeschrieben. Mit den Teilnahmebescheinigungen der anerkannten Ausbildungsstätten wird Ihnen die Schlüsselzahl 95 entsprechend verlängert bzw. eingetragen.

Möglichkeiten zum Erwerb der Grundqualifikation

Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ als Erstausbildung oder Umschulung

Grundqualifikation in Theorie und Praxis vor der IHK (keine Ausbildungspflicht)
» Theoretische Prüfung: 240 Minuten
» Praktische Prüfung: 210 Minuten

Beschleunigte Grundqualifikation
» Ausbildungspflicht von 140 Stunden
» IHK-Prüfung nur in Theorie 90 Minuten

Inhalte der Prüfungen:

» Kinematische Kette
» Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
» Sicherheit von Ladung
» Sicherheit der Fahrgäste
» Sozialrechtliche Bestimmungen
» Markt des Güter- bzw. Personenverkehrs
» Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
» Dienstleistung, Logistik
» Verhalten bei Notfällen

Termine

Ein Einstieg in die Maßnahme(n) ist wöchentlich, immer montags, möglich. Bei einzelnen Modulen hängt der Einstieg vom Termin des jeweiligen Moduls ab.

Fachspezifisches Deutsch

Für unsere Teilnehmer aus anderen Staaten besteht die Möglichkeit, an einem Sprachkurs für fachspezifisches Deutsch teilzunehmen.
Prüfungen, die vor der IHK abzulegen sind, sind grundsätzlich in deutscher Sprache vorgeschrieben.
Dieser Kurs soll Ihnen vor allem die technischen und speditionellen sprachlichen Ausdrücke zum Bestehen von IHK-Prüfungen vermitteln.
Dauer: 4 Wochen

Anmeldung / Information

Mockern

Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang

Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr

Fr: 8-14 Uhr

Deuben

Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang

Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr

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