Ihr Weg zum LKW-Führerschein

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KLASSE C1 (LKW):

Mindestalter: 18 Jahre , 21 Jahre (bei gewerblicher Nutzung)
Voraussetzung: Klasse B
Gültigkeit: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr

Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen ohne Fahrer gebaut sind, mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg.

Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten

Prüfungen:
» Theorie und Praxis

 

KLASSE C1E (ANHÄNGER):

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse C1
Einschluss: Klasse BE
Gültigkeit: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr

Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung

Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg oder Zugfahrzeuge der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen. (bisher Klasse BE, wenn die zulässige GM des Anhängers > 750 kg war).  

Theorie-Ausbildung:
» keine – im Stoff der Klasse C1 enthalten

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten

Prüfungen:
» Praxis

 

KLASSE C (LKW):

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach Grundqualifikationsprüfung oder im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb)
Voraussetzung: Klasse B
Einschluss: C1
Gültigkeit: 5 Jahre
Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen ohne Fahrer gebaut sind, mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 kg.

Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 10 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Prüfungen:
» Theorie und Praxis

 

KLASSE CE (ANHÄNGER):

Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre nach Grundqualifikationsprüfung oder im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb)
Voraussetzung: Klasse C
Einschluss: Klasse BE, C1E, T
Gültigkeit: 5 Jahre
Verlängerung für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung

Zugfahrzeuge Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Theorie-Ausbildung:
» 6 Doppelstunden Grundstoff
» 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Prüfungen:
» Praxis

Bonus:
» Beim gemeinsamen Erwerb von z.B. Klasse C und CE gibt es Vergünstigungen in der Zahl der Sonderfahrten. (In Summe: 8 Überlandfahrten, 3 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten) 

WICHTIG:

  • Augenärztliches Gutachten
  • ärztliches Attest
  • Erste Hilfe Kurs

Theoretische Führerschein-Prüfung

Die Prüfung kann neben deutsch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.

» deutsch» polnisch
» französisch» portugisisch
» griechisch» rumänisch
» englisch» russisch
» italienisch» spanisch
» kroatisch» türkisch
» arabisch

Anmeldung / Information

Mockern

Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang

Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr

Fr: 8-14 Uhr

Deuben

Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang

Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr

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