Ihr Weg zum Autoführerschein

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Klasse B (Autoführerschein):

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (Begleitetes Fahren, Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer)

Kraftfahrzeuge / PKW (ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge) zur Beförderung von max. 8 Personen
(ohne Fahrer), mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination 3.500 kg Gesamtmasse nicht übersteigt. Einschluss der Klassen AM und L

Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Prüfungen:
» Theorie und Praxis

Klasse BE (Anhänger)

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren oder im Rahmen einer Beurfsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb

Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Theorie-Ausbildung:
» keine – in der Ausbildung zu Klasse B enthalten

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten

Prüfungen:
» Praxis

Erweiterung Klasse B auf B 96

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren oder im Rahmen einer Beurfsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb

Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse – aber Begrenzung des Gespanns auf 4.250 kg zulässige Gesamtmasse

Theorie-Ausbildung:
» Schulung in einer Fahrschule (150 min. Theorie, 210 min. Praxis, 60 min. Fahren)

Für die Schlüsselzahl 96 im Führerschein ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.

Die Ausbildung wird mit einer Teilnahmebescheinigung der Fahrschule abgeschlossen. Aufgrund dieser Bescheinigung wird Ihnen die Schlüsselzahl „96“ im Führerschein eingetragen.

Begleitetes Fahren mit 17

Der Führerschein mit 17 ermöglicht es Jugendlichen (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) die Fahrerlaubnis für die Klassen B, B 96 und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben.

So besteht die Möglichkeit bis zum 18. Geburtstag mit einer vertrauten Begleitperson zu fahren und Erfahrungen zu sammeln. Die in die Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Mindestalter 

  • Führerscheinantrag       16 ,5 Jahre
  • Theoretische Prüfung    3 Monate vor 17. Geb.
  • Praktische Prüfung        1 Monat vor 17. Geb.
  • Prüfbescheinigung         17. Geburtstag
Gültigkeit nur innerhalb Deutschlands

WICHTIG:

  • Sehtest
  • Passbild
  • Erste Hilfe Kurs

Theoretische Führerschein-Prüfung

Die Prüfung kann neben deutsch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.

» deutsch» polnisch
» französisch» portugisisch
» griechisch» rumänisch
» englisch» russisch
» italienisch» spanisch
» kroatisch» türkisch
» arabisch

Anmeldung / Information

Mockern

Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang

Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr

Fr: 8-14 Uhr

Deuben

Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang

Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr

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