Ihr Weg zum Autoführerschein
Klasse B (Autoführerschein):
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (Begleitetes Fahren, Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer)
Kraftfahrzeuge / PKW (ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge) zur Beförderung von max. 8 Personen
(ohne Fahrer), mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination 3.500 kg Gesamtmasse nicht übersteigt. Einschluss der Klassen AM und L
Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 2 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Theorie und Praxis
Klasse BE (Anhänger)
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren oder im Rahmen einer Beurfsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Theorie-Ausbildung:
» keine – in der Ausbildung zu Klasse B enthalten
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Praxis
Erweiterung Klasse B auf B 96
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren oder im Rahmen einer Beurfsausbildung zum Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse – aber Begrenzung des Gespanns auf 4.250 kg zulässige Gesamtmasse
Theorie-Ausbildung:
» Schulung in einer Fahrschule (150 min. Theorie, 210 min. Praxis, 60 min. Fahren)
Für die Schlüsselzahl 96 im Führerschein ist keine Führerscheinprüfung erforderlich.
Die Ausbildung wird mit einer Teilnahmebescheinigung der Fahrschule abgeschlossen. Aufgrund dieser Bescheinigung wird Ihnen die Schlüsselzahl „96“ im Führerschein eingetragen.
Begleitetes Fahren mit 17
Der Führerschein mit 17 ermöglicht es Jugendlichen (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) die Fahrerlaubnis für die Klassen B, B 96 und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben.
So besteht die Möglichkeit bis zum 18. Geburtstag mit einer vertrauten Begleitperson zu fahren und Erfahrungen zu sammeln. Die in die Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Mindestalter
- Führerscheinantrag 16 ,5 Jahre
- Theoretische Prüfung 3 Monate vor 17. Geb.
- Praktische Prüfung 1 Monat vor 17. Geb.
- Prüfbescheinigung 17. Geburtstag
WICHTIG:
- Sehtest
- Passbild
- Erste Hilfe Kurs
Theoretische Führerschein-Prüfung
Die Prüfung kann neben deutsch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.
» deutsch | » polnisch |
» französisch | » portugisisch |
» griechisch | » rumänisch |
» englisch | » russisch |
» italienisch | » spanisch |
» kroatisch | » türkisch |
» arabisch |
Anmeldung / Information
Mockern
Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang
Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr
Fr: 8-14 Uhr
Deuben
Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang
Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr