Fahrerschulung nach ADR

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ADR-SCHULUNGSNACHWEIS

Der Gefahrgut-Fahrer muss, neben dem entsprechenden Führerschein für sein Fahrzeug, auch über einen zusätzlichen „Gefahrgutschein“ verfügen.

Was sind gefährliche Güter?

Als gefährlich werden Stoffe und Gegenstände eingestuft, die während der Beförderung Gefahren für die Allgemeinheit, für Menschen und Tiere und für die Umwelt hervorrufen können.

Erkennen kann man Versandstücke mit gefährlichen Gütern immer daran, dass auf der Außenseite ein
Gefahrzettel und eine vierstellige Zahl (UN-Nummer) angebracht ist.

Die am häufigsten vorkommenden gefährlichen Eigenschaften sind:
» flüssig und entzündbar,
» fest und entzündbar,
» selbstentzündlich,
» giftig,
» explosionsgefährlich,
» ätzend,
» umweltgefährdend,
» Gase, die brennbar, giftig oder ätzend sind.

Einen Schulungsnachweis benötigen Sie immer, wenn Ihr Fahrzeug kennzeichnungspflichtig ist!

Ausbildungsdauer

Verbindlich für die Schulungen ist der von der IHK genehmigte Ausbildungsplan.
» Basiskurs: 19 UE
» AK Tanktransporte: 13 UE
» AK Klasse: 18 UE
» Standard-Ausbildung: 40 UE
» Fortbildung: 12 UE

Erstausbildung
» Mo – Do 08.00 – 16.05 Uhr
» Freitag 08.00 – 12.15 Uhr
Fortbildung
» Freitag 14.00 – 18.30 Uhr
» Samstag 08.00 – 16.00 Uhr

Wichtig

  • Ausweis für die Prüfung
  • Passbild in Ausweis-Qualität
  • Alte ADR-Bescheinigung (bei Fortbildungen)

Anmeldung / Information

Mockern

Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang

Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr

Fr: 8-14 Uhr

Deuben

Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang

Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr

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