Unterweisung Tachograph

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Wichtige Änderungen im Umgang mit dem Digitalen Tachographen

Mit der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 traten wichtige Änderungen ab 2.3.2016 in Kraft, die die EG-Kontrollgeräte betreffen.
Die wichtigste Neuerung mit Geltung ab 2. März 2016 findet sich in Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 („Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens“):

„(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“ 

Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer (vgl. Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014).
Wichtig ist somit eine vom Fahrpersonal unterschriebene Bestätigung zu den vorgenommenen Unterweisungsinhalten, welche in die Personalakte übernommen wird.
Auch bislang besteht die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts (Artikel 10 VO (EG) Nr. 561/2006 i. V. m. Artikel 13 VO (EWG) Nr. 3821/1985).
Neu ist, dass die Unterweisungsverpflichtung explizit im Gesetzestext formuliert worden ist.
Achtung „Aufzeichnungspflicht“ in Deutschland gilt auch für Fahrzeuge ab 2,8t zulässiges Gesamtgewicht, wenn gewerblicher Güterverkehr durchgeführt wird.
Im Personenverkehr von mehr als 8 Fahrgastplätzen, ist der Digitale Tachograph Pflicht.
Wichtig ist, dass ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen nur führen darf, wenn er über eine Fahrerkarte verfügt.

Schulungsablauf

  • Zeitrahmen: 2,5 Std
  • Gruppenteilnahme (ab 6 Teilnehmern)
  • Maßnahme aus dem verkehrspädagogischen Bereich (durch speziell geschulte Fahrlehrer)

Güterverkehr & Personenverkehr

Betroffene Personenkreise:

  • Unternehmer, Verkehrsleiter, Disponenten, Fuhrparkleiter, Fahrpersonal, Handwerker

Transportbranchen:

  • Gütertransport, Werksverkehr, Personentransport

Schulungsthemen

  • Sozialvorschriften im Straßenverkehr
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Bedienung digitaler & analoger Tachograph
  • Handhabung der Archivierungssoftware

Anmeldung / Information

Mockern

Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang

Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr

Fr: 8-14 Uhr

Deuben

Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang

Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr

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