Ihr Weg zum Motorradführerschein
Klasse A:
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff / 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer FE-Klasse
» 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Theorie und Praxis
Bonus:
» Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, braucht beim Aufstieg auf Klasse A keinen Theorieunterricht und keine Theorieprüfung, und hat nur eine verkürzte praktische Prüfung.
» Wer die Klasse A2 weniger als 2 Jahre besitzt, muss beim Aufstieg auf Klasse A zwar Theorieunterricht und Theorieprüfung und praktische Prüfung ablegen, kann aber reduzierte Sonderfahrten (3-2-1) in Anspruch nehmen.
Klasse A2:
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff / 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer FE-Klasse
» 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Theorie und Praxis
Bonus:
» Wer die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, braucht beim Aufstieg auf Klasse A2 keinen Theorieunterricht und keine Theorieprüfung, und hat nur eine verkürzte praktische Prüfung.
» Wer die Klasse A1 weniger als 2 Jahre besitzt, muss beim Aufstieg auf Klasse A2 zwar Theorieunterricht und Theorieprüfung und praktische Prüfung ablegen, kann aber reduzierte Sonderfahrten (3-2-1) in Anspruch nehmen.
Klasse A1:
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Theorie-Ausbildung:
» Mindestens 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
» 4 Doppelstunden (je 90 Minuten) klassenspezifischer Stoff
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
» 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Prüfungen:
» Theorie und Praxis
WICHTIG:
- Sehtest
- Passbild
- Erste Hilfe Kurs
Theoretische Führerschein-Prüfung
Die Prüfung kann neben deutsch in 12 Fremdsprachen abgelegt werden.
» deutsch | » polnisch |
» französisch | » portugisisch |
» griechisch | » rumänisch |
» englisch | » russisch |
» italienisch | » spanisch |
» kroatisch | » türkisch |
» arabisch |
Anmeldung / Information
Mockern
Frau Manuela Klaus
Anmeldung / Empfang
Weststraße 4
04603 Nobitz OT Mockern
03447 / 55 28 0
E-Mail: info@gbs-mockern.de
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8-15 Uhr
Fr: 8-14 Uhr
Deuben
Herr Thomas Fretzer
Anmeldung / Empfang
Zeitzer Straße 5
06682 Teuchern OT Deuben
034441 / 20 58 3
E-Mail: info@gbs-deuben.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 7-17 Uhr